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I. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Dieses Beschwerdeverfahren wird gemäß Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Das Bürgerliche Gesetzbuch in der geänderten Fassung (im Folgenden als “Bürgerliches Gesetzbuch” bezeichnet), durch das Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden als „Verbraucherschutzgesetz“ bezeichnet), Gesetz Nr. 102/2014 Coll. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossenen Vertrags, in der geänderten Fassung und Gesetz Nr. 22/2004 Slg. über den elektronischen Geschäftsverkehr in der geänderten Fassung. Und regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer, das ist:
1.2 Unternehmen
Firmenname: Kallys GmbH
Sitz: Ulica Ľudová 26, Trnava 917 01, Slowakische Republik
Eingetragen im Register des Bezirksgerichts Trnava, Abteilung Sro, Einlagenummer 49801/T
ID: 54006350
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 2121548121
Bankkonto: SK9183300000002002030149
Der Verkäufer ist Mehrwertsteuerzahler
(im Folgenden auch „Verkäufer“) und jede Person, die Käufer von Waren oder Dienstleistungen ist, die vom Verkäufer auf der Website des Verkäufers angeboten werden, und die als Verbraucher gemäß den Bestimmungen der auf der Website des Verkäufers veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt , diese Reklamationsordnung und die einschlägigen Gesetze, die den Verbraucher definieren, gemäß der geltenden Gesetzgebung der Slowakischen Republik, insbesondere Gesetze: Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder bei der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossenen Vertrags, in der geänderten Fassung, Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über Verbraucherschutz in der geltenden Fassung und Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der geltenden Fassung
1.3. E-Mail-Kontakt und Telefonkontakt für den Verkäufer ist:
E-Mail: info@kallys.de
Tel.:+421911131682
1.4 Adresse für die Zusendung von Unterlagen, Reklamationen, Vertragsrücktritt a.i. ist ein:
Kallys s. r. o., Ulica Ľudová 26, Trnava 917 01, Slowakische Republik
1.5 Diese Reklamationsordnung regelt die Rechte und Pflichten des Käufers, der Verbraucher ist, bei der Ausübung von Rechten wegen Mängeln an der Sache (Ware) oder Dienstleistung im Sinne des mit dem Verkäufer abgeschlossenen Fernabsatzvertrages über den elektronischen Shop des Verkäufers www.kallys.de
1.6 Käufer ist jede Person (natürliche oder juristische Person), die eine Bestellung über ein elektronisches Bestellformular auf der Website des Verkäufers oder durch andere Fernkommunikationsmittel aufgegeben hat.
1.7. Der Verbraucher ist der Käufer, der eine natürliche Person ist und beim Abschluss eines Kaufvertrags über die Website des Verkäufers nicht im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit handelt.
1.8 Diese Reklamationsordnung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Verkäufer. Mit Ausnahme von Punkt 4.12. dieser Reklamationsordnung (Erklärung des Verkäufers zur Gewährleistungsfrist, wenn der Käufer nicht Verbraucher ist).
1.9 Produkte (nachfolgend „Sachen“ genannt) sind Waren und Dienstleistungen, die zum Verkauf bestimmt sind und auch auf der Website des Verkäufers veröffentlicht werden.
1.10 Der Begriff Waren umfasst auch elektronische Inhalte, die nicht auf einem physischen Medium geliefert werden.
II. Verknüpfungen
2.1. Verhältnisse der Mängelhaftung des Verkäufers für Waren oder Dienstleistungen (sowie sonstige Rechtsbeziehungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben können) mit natürlichen Personen, die bei Abschluss eines Kaufvertrags nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln ( Verbraucher), gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 Coll. Das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner jeweils geltenden Fassung sowie Sondervorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossenen Vertrags und des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. zum Verbraucherschutz.
2.2 Rechtsbeziehungen aus der Ausübung von Mängelhaftungsrechten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der eine juristische Person oder eine natürliche Person, ein Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit handelt/Personen, die nicht in der Lage sind ein Verbraucher/ unterliegen dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung. Mit Ausnahme von Punkt 4.12. dieser Reklamationsordnung (Erklärung des Verkäufers zur Gewährleistungsfrist, wenn der Käufer nicht Verbraucher ist).
2.3 Gemäß § 3 Abs. 1 lit. 1, Brief n), Gesetz Nr. 102/2014 Slg. Der Verkäufer informiert den Verbraucher darüber, dass es keine besonderen einschlägigen Verhaltenskodizes gibt, zu deren Einhaltung sich der Verkäufer verpflichtet hat, wobei der Verhaltenskodex als eine Vereinbarung oder eine Reihe von Regeln zu verstehen ist, die das Verhalten des Verkäufers definieren, zu dessen Einhaltung er sich verpflichtet hat mit diesem Verhaltenskodex in Bezug auf eine oder mehrere besondere Geschäftspraktiken oder Geschäftszweige, sofern diese nicht durch Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift oder Maßnahme einer öffentlichen Verwaltung festgelegt sind), zu deren Einhaltung sich der Verkäufer verpflichtet hat, und darüber, wie der Verbraucher sich mit ihnen vertraut machen oder ihren Wortlaut erhalten kann.
III. Haftung des Verkäufers für Produktmängel (Waren und Dienstleistungen)
3.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache (Ware) oder Dienstleistung gemäß dem abgeschlossenen Kaufvertrag zu liefern, d.h. in der geforderten Qualität, Menge und ohne Mängel (sachlich, rechtlich).
3.2 Der Verkäufer haftet für Mängel der verkauften Sache oder Dienstleistung bei Abnahme durch den Käufer. Handelt es sich nicht um eine gebrauchte Sache, so haftet der Verkäufer für Mängel, die nach Erhalt der Sache auftreten, während der Gewährleistungsfrist (Gewährleistung). Der Verkäufer weist den Käufer darauf hin, Mängel der Waren oder Dienstleistungen unverzüglich beim Verkäufer zu reklamieren. Bei gebrauchten Sachen haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die durch deren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Bei niedriger verkauften Artikeln hat er einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis ausgehandelt wurde, nicht zu vertreten.
3.3 Der Käufer ist berechtigt, die verkaufte Sache oder Leistung vor Übernahme zu besichtigen.
IV. Garantie
4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt 12 Monate. Gewährleistungsfristen beginnen ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer den Artikel oder die Dienstleistung erhält.
4.2 Sofern es sich nicht um verderbliche oder gebrauchte Sachen handelt, haftet der Verkäufer für Mängel, die nach Erhalt der Sache auftreten, während der Gewährleistungsfrist (Gewährleistung). Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Ist die Nutzungsdauer auf der verkauften Sache, ihrer Verpackung oder der ihr beigefügten Anleitung vermerkt, endet die Gewährleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist.
4.3 Bei gebrauchten Sachen können Käufer und Verkäufer auch eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbaren, mindestens jedoch 12 Monate.
4.4 Für Sachen, die für einen längeren Gebrauch bestimmt sind, sehen besondere Vorschriften eine Gewährleistungsfrist von mehr als 24 Monaten vor. Eine Garantiezeit von mehr als 24 Monaten kann nur für einen Teil des Artikels gelten.
4.5 Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine schriftliche Garantie (Garantieurkunde) abzugeben. Wenn es die Art der Sache zulässt, reicht es aus, anstelle eines Garantiescheins einen Kaufbeleg auszustellen.
4.6 Durch die Erklärung in dem dem Käufer ausgestellten Garantieschreiben oder in der Werbung kann der Verkäufer eine Garantie gewähren, die über den Umfang der in diesem Gesetz festgelegten Garantie hinausgeht. Im Garantieschreiben legt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie fest.
4.7 Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der Übernahme der Sache durch den Käufer zu laufen. Soll die Kaufsache von einem anderen Unternehmer als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Inbetriebnahme der Sache, sofern der Käufer die Inbetriebnahme spätestens nach drei Wochen angeordnet hat nach Übernahme der Sache und ordnungsgemäß und rechtzeitig die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat.
4.8 Bei einem Umtausch gegen eine neue Sache beginnt die Gewährleistungsfrist erneut ab Erhalt der neuen Sache.
4.9 Wenn ein Teil einer neuen Sache ersetzt wird, wenn die Art der Sache dies zulässt. Die Gewährleistungsfrist für das genannte Teil beginnt nach Übernahme der neuen Sache neu zu laufen. Gleiches gilt, wenn ein Teil der Sache ersetzt wird, für das eine Garantie übernommen wurde.
4.10 Rechte aus Produktmängelhaftung, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurden.
4.11 Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Ware beanstandet wurde. Rechte aus Produktmängelhaftung, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
V. Verfahren zur Geltendmachung von Mängelhaftungsrechten (Reklamation)
5.1 Der Käufer ist berechtigt, Rechte aus der Mängelhaftung an Sachen, Waren oder Dienstleistungen unter der Adresse: Kallys s. r. o., Ulica Ľudová 26, Trnava 917 01, Slowakische Republik
Der Käufer hat jederzeit das Recht, eine Beschwerde persönlich in einer der Niederlassungen des Verkäufers zu erheben, sofern dies aufgrund der Natur der Sache möglich ist, oder am Hauptsitz des Verkäufers oder durch Dritte, z. Transportunternehmen, Kurierunternehmen, Slowakische Post usw. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, dieses Reklamationsformular zu verwenden, um eine Reklamation einzureichen.
Bei einer Reklamation empfiehlt der Verkäufer, dass der Käufer eine Rechnung, eine Garantiekarte oder ein anderes Dokument vorlegt, das den Kauf der reklamierten Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer belegt. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, bei der Reklamation den Mangel an der Ware oder Dienstleistung zu beschreiben.
5.1.1. Für den Fall, dass der Käufer Waren oder Dienstleistungen anders als persönlich bewirbt, empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, die Waren zusammen mit einer detaillierten Beschreibung des Warenmangels und einem Dokument, das den Kauf der Waren belegt, zu senden des Verkäufers (z. B. Zahlungsbeleg, Rechnung, Garantiekarte) und dies auf die Beschleunigung des Reklamationsprozesses zurückzuführen ist.
5.1.2 Im Falle einer Reklamation empfehlen wir den Versand der Ware per Einschreiben. Der Verkäufer empfiehlt, die Ware nicht per Nachnahme zu versenden, da dies vom Verkäufer nicht akzeptiert wird.
5.1.3 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher bei der Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Wenn die Reklamation per Fernkommunikationsmittel erfolgt, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher die Bestätigung der Reklamation unverzüglich zuzustellen; ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, so ist diese ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch zusammen mit einem Dokument über die Bearbeitung der Reklamation zuzustellen; eine Bestätigung über die Geltendmachung der Reklamation braucht nicht zugestellt zu werden, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.
5.1.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation spätestens 30 Tage nach dem Datum der Einreichung der Reklamation auszustellen, spätestens jedoch zusammen mit dem Dokument über die Bearbeitung der Reklamation, wenn die Frist für die Bearbeitung abgelaufen ist beginnt mit dem Tag der Übernahme des Beanstandungsgegenstandes durch den Verkäufer.
5.2 Die Bearbeitung der Reklamation lässt das Recht des Verbrauchers auf Schadensersatz gemäß einer Sonderregelung unberührt.
5.3 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Art der Reklamationsabwicklung gemäß § 2 Buchstabe zu bestimmen m) des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. im geltenden Wortlaut (Reklamationsbearbeitung bedeutet die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch Übergabe des reparierten Produkts, Umtausch des Produkts, Rückgabe des Kaufpreises des Produkts, Zahlung eines angemessenen Rabatts vom Produktpreis, eine schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder seine begründete Ablehnung) unverzüglich, in komplexen Fällen spätestens 3 Werktage ab dem Tag der Reklamation, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Zustandsbewertung der Ware oder Dienstleistung erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung des Anspruchs. Nach Festlegung der Art der Reklamationsbearbeitung wird die Reklamation sofort bearbeitet, in begründeten Fällen kann die Reklamation später bearbeitet werden; Die Bearbeitung des Anspruchs darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Antragstellung dauern. Wird der Reklamationsgegenstand später als am Tag der Reklamationsanmeldung vom Verkäufer übernommen, beginnen die Fristen für die Bearbeitung der Reklamation gemäß diesem Absatz ab dem Tag der Übernahme des Reklamationsgegenstands vom Verkäufer; spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Übernahme des beanstandeten Gegenstandes unmöglich macht oder verhindert. Nach Ablauf der Frist zur Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder das Produkt (Gegenstand der Reklamation) gegen ein neues Produkt auszutauschen.
5.4 Wenn der Verbraucher innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf eine Beschwerde über das Produkt eingereicht hat, kann der Verkäufer die Beschwerde bearbeiten, indem er sie nur auf der Grundlage einer professionellen Bewertung ablehnt; Unabhängig vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verbraucher nicht verpflichtet werden, die Kosten des Sachverständigengutachtens oder andere mit dem Sachverständigengutachten verbundene Kosten zu tragen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher spätestens 14 Tage nach Bearbeitung der Reklamation eine Kopie des Gutachtens zur Verfügung zu stellen, das die Ablehnung der Reklamation begründet.
5.5 Wenn der Verbraucher das Produkt nach 12 Monaten nach dem Kauf reklamiert und der Verkäufer diese abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsbearbeitungsdokument anzugeben, an wen der Verbraucher das Produkt zur Begutachtung senden kann . Wenn das Produkt zur Begutachtung an eine benannte Person gesendet wird, trägt der Verkäufer die Kosten der Begutachtung sowie alle anderen damit verbundenen Kosten, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Wenn der Verbraucher die Verantwortung des Verkäufers für den Mangel durch eine professionelle Bewertung nachweist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; während der Durchführung des Gutachtens erlischt die Gewährleistungsfrist nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Erhebung der Reklamation alle für die gutachterliche Begutachtung entstandenen Kosten sowie alle damit verbundenen, zweckgebunden entstandenen Kosten zu erstatten. Eine erneute Reklamation kann nicht abgelehnt werden.
5.6 Der Verbraucher hat Anspruch auf Ersatz notwendiger Kosten (insbesondere der Portokosten für die Übersendung der reklamierten Ware), die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung gesetzlicher Mängelhaftungsrechte entstehen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen eines Mangels der Sache oder Dienstleistung hat der Verbraucher außerdem Anspruch auf Ersatz der durch diesen Rücktritt entstandenen Kosten.
5.7 Voraussetzungen für die Begutachtung im Sinne von Punkt 5.4 dieses Artikels:
Das Sachverständigengutachten muss enthalten:
- a) Identifizierung der Person, die die fachliche Begutachtung durchführt,
- b) genaue Identifizierung des bewerteten Produkts,
- c) Zustandsbeschreibung der Ware,
- d) Bewertungsergebnis,
- e) das Datum des Gutachtens.
5.8 Wenn es die Art des Produkts zulässt, wird der Verbraucher das Produkt bei der Reklamation an den Verkäufer (benannte Person) übergeben. Wenn die Art des Produkts die Lieferung des Produkts an den Verkäufer (benannte Person) nicht zulässt, kann der Verbraucher die Beseitigung des Mangels an dem Ort verlangen, an dem sich das Produkt befindet, oder sich mit dem Verkäufer (benannte Person) darauf einigen Art des Transports des Produkts bei einer Reklamation.
5.9 Die Zeit von der Geltendmachung des Mängelhaftungsrechts bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer nach erfolgter Reparatur zur Übernahme der Sache verpflichtet war, wird nicht in die Gewährleistungsfrist eingerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung darüber zu geben, wann er das Recht ausgeübt hat, sowie über die Reparatur und ihre Dauer.
VI. Rechte des Käufers bei Geltendmachung von Rechten aus Mängelhaftung
6.1 Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer das Recht auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.
6.2 Anstelle der Mangelbeseitigung kann der Käufer Ersatz der Sache oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, Ersatz des Teils verlangen, wenn dies für den Verkäufer angesichts des Preises nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist der Ware oder der Schwere des Mangels.
6.3 Der Verkäufer kann die mangelhafte Sache immer durch eine fehlerfreie ersetzen, anstatt den Mangel zu beseitigen, wenn dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten bereitet.
6.4 Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Verwendung der Sache als mangelfreie Sache verhindert, hat der Käufer das Recht, die Sache auszutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn die Mängel behebbar sind, der Käufer die Sache aber wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.
6.5 Bei anderen nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.
VII. Schlussbestimmungen
7.1 Dieses Beschwerdeverfahren ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Grundsätze und Anweisungen zum Schutz personenbezogener Daten dieser Website. Dokumente – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Grundsätze und Anweisungen zum Schutz personenbezogener Daten dieser Website werden auf der Domäne der Website des Verkäufers veröffentlicht.
7.2. Im Falle einer Änderung des Reklamationsverfahrens unterliegt die Beziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer dem Reklamationsverfahren, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags gültig und wirksam ist, bis zum Zeitpunkt seiner Beendigung.
7.3 Diese Reklamationsrichtlinie ist zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers am 10.10.2021 gültig und wirksam
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